Danach können beide vereinbaren, dass die Abfindung auch zu einem späteren ? steuerfreundlicheren ? Zeitpunkt ausgezahlt werden kann, ohne dass das Finanzamt ? wie bislang ? beim Ausscheiden einen Geldzufluss unterstellt und die Hand aufhält. Ebenso gilt jetzt: Im Einvernehmen können Mitarbeiter und Unternehmen anderes vereinbaren als eine Betriebsvereinbarung vorsieht, solange der Deal dem Mitarbeiter nützt. (8. März 2010)
Quelle: Haufe
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