Das entschied der Bundesfinanzhof (Az. IX R 3/ 09). Das rumzickende Finanzamt hatte argumentiert, das Arbeitsverhältnis bestehe ja noch und für solche Fälle sei die Steuerermäßigung nicht gedacht. Abfindung ist Abfindung, fanden aber die Richter.
Quelle: Rödl & Partner