Für Deutschland vermuten Prüfer wie Michael Oppermann, Leiter der Financial Accounting Advisory Services bei EY, dass die Bundesregierung bei den Übergangsvorschriften zur Zwangsrotation ab 17. Juni 2016 eine Zehn Jahres-Frist einräumen wird. Andere Länder arbeiten mit kürzeren Übergangsvorschriften. Die unterschiedlichen Termine bescherten internationalen Konzernen beim erstmaligen Prüferwechsel daher Probleme, sagte Oppermann auf dem Deutschen Eigenkapitalforum. Für einen Wechsel müsse man eine Vorlaufzeit von ein bis zwei Jahren einräumen, da auch andere Projekte darauf abgestimmt werden müssten. Alternative Prüfer könnten zum Beispiel bereits Beratungsleistungen für das Unternehmen absolvieren und kämen so in einen Interessenskonflikt.
Quelle: Börsen-Zeitung, 26. November 2014, Printausgabe, Seite 10