Einen gesetzlichen Anspruch auf solch eine Auszeit gibt es nicht, aber grundsätzlich kann jeder Festangestellte eine freiwillige Vereinbarung mit dem Chef treffen. "Gegenfinanziert" wird das Sabbatical oft über angesparte Überstunden oder Urlaubstage auf dem Arbeitszeitkonto oder den vorherigen Verzicht auf Gehalt, der dann in der Pause verfrühstückt wird. Alternativ nimmt man unbezahlten Urlaub und lebt von Ersparnissen. Sabbaticals sollten schriftlich festgezurrt werden. Unbedingt vereinbaren: Wann und auf welche Position erfolgt die Rückkehr. Während der Auszeit besteht normalerweise kein gesetzlicher Kündiungsschutz! Man kann aber separat einen Kündigungsverzicht vereinbaren. Ein Arbeitsrechtler sollte sich die Details mal ansehen.
Unbedingt auch klären, wie es um Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung bestellt ist. Meist muss man sich selbst absichern. Sinnvoll: Konkrete Vorschläge für eine Vertretungslösung mit in die Verhandlung nehmen. Hat das Unternehmen noch keine Regelungen für ein Sabbatical, kann man sich an denen für Elternzeitler orientieren. (8.Februar 2010)
Quelle: Zeit Online