Anspruch auf bezahlten Urlaub für Weiterbildung haben, so stellt der Beitrag fest, die Arbeitnehmer in 14 Bundesländern. Nur Bayern und Sachsen machen nicht mit. Weil Bildungsurlaub aber Ländersache ist, gelten unterschiedliche Regelungen zum Beispiel bei der Mindestgröße des Betriebs oder der Betriebszugehörigkeit, die man haben muss, um ein Recht auf Bildungsurlaub zu haben. Im Schnitt gibt es pro Jahr fünf Tage zusätzlich zum normalen Urlaub, aber auch hier machen einige Länder Extra-Würste. In Berlin kann man zum Beispiel alle zwei Jahre zehn Tage am Stück bekommen.
Das Schöne am Bildungsurlaub ist, dass es in ihm nicht ausschließlich um rein berufliche Themen gehen muss. So kann man auch Spanisch, ein Handwerk oder Streit schlichten lernen. Die – sehr weit auslegbare – Regel heißt: der Arbeitgeber sollte ein Mindestmaß an Vorteil durch den Kurs haben. Maßgeblich ist vor allem, dass der Kurs als Bildungsurlaub anerkannt ist. Allerdings regelt auch hier wieder jedes Bundesland selbst, wann was möglich ist. Einige Länder erlauben zum Beispiel nur Kurse im eigenen Bundesland, bei anderen darf es auch das Ausland sein, wieder andere sehen einen gewissen Entfernungsradius vor. Während der Arbeitgeber die Arbeitszeit, die für die Weiterbildung drauf geht, bezahlen muss, gehen die Kosten für die Weiterbildung voll zu Lasten des Arbeitnehmers.
Grundsätzlich darf der Arbeitgeber einen Antrag auf Bildungsurlaub auch ablehnen – allerdings nur, wenn dringende betriebliche Gründe gegen den Termin sprechen, etwa wenn im Weihnachtsgeschäft jede verfügbare Hand gebraucht wird.
Quelle:Welt
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