So seien mittlerweile 8.000 Familienrechtler und 1.200 Erbrechtler mit dem entsprechenden Fachanwaltstitel unterwegs, an der Uni kämen Familien- und Erbrecht aber kaum vor. Dagegen seien Fachanwälte für Straf- oder Verwaltungsrecht noch nicht so verbreitet, im Studium nehmen die Themen aber vergleichsweise viel Raum ein. Dabei plädiert Henssler nicht für eine stärkere Spezialisierung schon im Studium, sondern wünscht sich eher, dass sich die ganze Bandbreite möglicher anwaltlicher Themen in der juristischen Ausbildung wiederfindet und nicht ganze Teile, die in der Praxis verbreitet sind, einfach ausgeblendet werden. Er sieht die Unis in der Pflicht, an der Gewichtung zu arbeiten.
(02.04.2012) Quelle: Handelsblatt