4. Juli 2008 - Die Deregulierung im Berufsbild der Anwälte geht rasant weiter: So dürfen Anwälte seit Juli erfolgsabhängige Honorare mit ihren Mandanten vereinbaren. Gezahlt wird also nur, wenn vor Gericht gewonnen wurde. Diese neue Bezahlvariante ist aber nur erlaubt bei weniger gut betuchten Klienten, die zwar zuviel verdienen, um Prozesskostenhilfe zu bekommen, aber zu zuwenig, um den Prozess konkret zu bestreiten. Darüber hinaus ist es jetzt auch anderen Berufsgruppen erlaubt, außergerichtliche Rechtsdienstleistungen anzubieten. Das beschert den Juristen ungewohnte Konkurrenz. Nach dem neuen Rechtsdienstleistungsgesetz können etwa Steuerberater nun in juristischen Fragen tätig werden, wenn es sich aus einem ihrer Fälle ergibt.
Quellen: Lexisnexis, Haufe Steuern