Konkrekt verlangten die Richter, dass der Arbeitnehmer darlegt, an welchen Tagen und zu welchen Tageszeiten er Überstunden geleistet hat und was er konkret getan hat.
Jobguide-Tipp: Wer regelmäßig Überstunden macht, sollte Zeit und Inhalt zum Beispiel in einer Excel-Tabelle festhalten. Arbeitsergebnisse, Aussagen von Kollegen, mit denen er zusammengearbeitet hat, oder Uhrzeiten von Mails oder Telefonaten eignen sich auch als Beleg. (29.09.2011) Quelle: Haufe, Handelsblatt