Das wiederum erhöht die Chancen für Kandidaten mit weniger guten Abschlüssen, Richter zu werden: Brauchen Bewerber normalerweise zwei Prädikatsexamen, um einen Stuhl am Richtertisch zu ergattern, kann bei akutem Richtermangel auch schon mal ein Befriedigend bei einem der beiden Examina reichen. Vorausgesetzt der Kandidat macht in den Bewerbungsgesprächen und Assessments eine gute Figur. Auch kann erste Berufserfahrung als Rechtsanwalt schlechtere Noten wettmachen. (1. April 2011)
Quellen: dpa, Süddeutsche Zeitung