Ausgemustert heißt nicht „Bitte bedienen!“

Der veraltete Drucker, der abgearbeitete Tacker, der durchgesessene Bürostuhl – wenn der Arbeitgeber ausmistet, können die Mitarbeiter sich bedenkenlos bedienen?  – Denkste!

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Wer sich ohne ausdrückliches Okay vom Unternehmen bei ausgemusterter IT oder Büromaterial bedient, riskiert Abmahnung und Kündigung – auch wenn das Zeug eh für den Müllcontainer vorgesehen war. Denn das Drauflos-Mitnehmen geht als Diebstahl durch. Das urteilte jetzt das Landesarbeitsgericht Berlin Brandenburg (Az 23 Sa 1655/20), wie ein Beitrag auf Anwalt.de erklärt.

Mitarbeiter verkauft ausrangierte Technik

In dem verhandelten Fall hatte ein IT-Mitarbeiter alte Netzteile und ein DVD-Laufwerk einfach mit heimgenommen und online vertickt. Sein Arbeitgeber fand das nicht okay und kündigte ihm. Die Richter gaben dem Unternehmen Recht. Denn auch, wenn Dinge zum Wegwerfen ausgemustert sind, sind sie noch im Eigentum des Unternehmens – mit allen Rechten und Pflichten. Ergo muss es sein Okay geben, damit der Eigentümer wechseln kann.

Kündigung gerechtfertigt

Ohne Freigabe bleibt das Mitnehmen ein Diebstahl und ist, so stellt das Gericht fest, ein ziemlich heftiger Vertrauensbruch, der entsprechend geahndet werden kann. Im schlimmsten Fall eben mit einer Abmahnung oder Kündigung.

Jobguide-Tipp: Bevor man Firmeninventar wegschleppt, immer erst mal fragen, wenn man an seinem Job hängt.

 

Quelle: Anwalt.de