Da das Berufsausbildungsförderungsgesetz die staatliche Unterstützung nur für ein direkt anschließendes Master-Studium vorsieht, hatten die Richter keine andere Wahl, als so zu urteilen. In dem verhandelten Fall hatte eine Studentin nach ihrem Bachelor in Politik und Recht noch das Fach Jura mit dem Ziel Staatsexamen angeschlossen, weil es für ihre Fachkombination keinen sinnvollen Master-Studiengang gab.
In anderen, früheren Verfahren hatten Studierende noch Recht - und damit weiter BaföG - bekommen. Dort gingen die Bachelor-Abschlüsse aber auch nicht als berufsqualifizierend durch, sondern waren "nur" Beiwerk oder Zwischenstufe auf dem Weg zu dem eigentlichen berufsqualifizierenden Abschluss. In dem aktuellen Fall hatte die Studentin aber einen vollwertigen, nutzbaren Bachelor hingelegt.
Treffen kann diese Konstellation alle Studierenden, die nach einem Bachelor in juristischer oder medizinischer Richtung weiterlernen wollen. Dort wird noch auf breiter Front in Staatsexamens- oder Diplom-Studiengängen gelehrt. Das Bundesbildungsministerium weiß um diese grobe Ungleichbehandlung und will mit den Ländern über eine Neuregelung verhandeln.
Quelle: Spiegel Online