Hintergrund ist, dass sich Doktoranden, Habilitanten und andere Forscher an Hochschulen nicht nur von Zeitvertrag zu Zeitvertrag hangeln, sondern überdies die Befristungen auch noch immer kürzer ausfallen. Zumindest solche Verträge, die nur wenige Monate laufen, sollen mit dem neuen Gesetz, das im Herbst verabschiedet werden soll, Geschichte sein. Künftig soll die Dauer von Befristungen im Arbeitsvertrag gekoppelt sein an die Dauer der Qualifizierung oder der Drittmittelzusage. Die neuen Regelungen sollen 2016 in Kraft treten.
Quelle:VDI Nachrichten