Betriebsrente geht jetzt leichter mit

Viele Unternehmen beteiligen sich an der Altersvorsorge ihrer Mitarbeiter. Bislang war es nicht ganz einfach, diese Ansprüche aus der betrieblichen Altersvorsorge zu einem neuen Arbeitgeber mitzunehmen. Das wird jetzt einfacher.

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Das Bundeskabinett hat jetzt einen Gesetzentwurf beschlossen, der die EU-Mobilitätsrichtlinie umsetzt. Dadurch wird unter anderem die Mitnahme von Altersvorsorgeansprüchen zu einem neuen Arbeitgeber komfortabler. Künftig gilt:

> Die Anwartschaft auf eine vom Unternehmen finanzierte Betriebsrente steht einem Mitarbeiter schon nach drei Jahren zu. Bisher war die Zusage erst nach fünf Jahren „unverfallbar“.

> Verfiel eine solche Anwartschaft bislang erst nach dem 25. Lebensjahr nicht mehr, gilt jetzt das 21. Lebensjahr. Junge Arbeitnehmer können also früher den Job wechseln, ohne Rentenansprüche in den Wind schreiben zu müssen.  

> Für die Betriebsrentenanwartschaften von unternehmenstreuen und von gewechselten Mitarbeitern müssen die gleichen Regeln gelten. Mitarbeiter sollen keine Angst haben müssen, dass sie in Sachen Betriebsrente bei einem Jobwechsel nachträglich vom alten Unternehmen einen reingewürgt bekommen.

Quelle:Juris
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