Lara Körber ist Mitgründerin von Bildungsurlauber.de. Das Start-up hilft bei der Beantragung und Buchung von Bildungsurlaub sowie bei Fragen rund um die Bildungsurlaubsgesetze der Bundesländer. Im Blog, auf Xing.com und auf der Website Bildungsurlauber.de beantwortet sie wichtige Fragen rund um den Extraurlaub zum Lernen.
Habe ich Anspruch auf Bildungsurlaub?
Ja, sagt Lara. in der Regel stehen Dir fünf Tage Bildungsurlaub pro Jahr zusätzlich zum Erholungsurlaub zu. Die Kosten für den Kurs oder das Seminar trägst Du dabei zwar selbst. Dein Arbeitgeber stellt Dich aber bezahlt für die Dauer des Kurses frei. Die Regelung gilt in fast allen Bundesländern. Ausnahme: In Bayern und Sachsen gewähren Arbeitgeber Bildungsurlaub bisher nur auf freiwilliger Basis.
Kann ich frei entscheiden, wofür ich den Bildungsurlaub nutze?
Auch hier lautet die Antwort "ja": Qua Gesetz muss Bildungsurlaub nicht zwingend etwas mit dem Job zu tun haben, erklärt Lara. Die Inhalte sind frei wählbar und dürfen vom Chef auch nicht einfach als nutzlos oder irrelevant abgelehnt werden. Wichtig ist allerdings, dass Dein Wunschseminar in Deinem Bundesland als Bildungsurlaub anerkannt und offiziell zertifiziert worden ist.
Zählen auch Yoga- oder Gesundheitskurse als Bildungsurlaub?
Ja, solange der Kurs offiziell als Bildungsurlaub zertifiziert ist, erklärt Lara. Das Themenspektrum ist äußerst vielfältig und umfasst keineswegs nur Seminare, die auf die fachliche Qualifizierung abzielen, beispielsweise Verkaufs-oder Führungskräftetrainings, Business Englisch oder IT-Kurse. Auch Angebote zur kulturellen, politischen oder allgemeinen Weiterbildung sowie Kurse, um die mentale und körperliche Gesundheit von Beschäftigten zu fördern, werden vielfach anerkannt. In der Datenbank auf bildungsurlauber.de kannst Du gezielt nach zertifizierten Angeboten zu den entsprechenden Themenfeldern in Deinem Bundesland suchen. Dort finden sich beispielsweise auch Wellness-Angebote wie Yoga, Achtsamkeitstraining, Stressmanagement oder Kreativkurse wie Schreiben, Fotografieren oder Theaterworkshops.
Darf der Arbeitgeber meinen Wunsch nach Bildungsurlaub ablehnen?
Nein, mit Ausnahme von Bayern und Sachsen haben Beschäftigte gemäß den jeweiligen Landesgesetzen zur Weiterbildung einen gesetzlichen Anspruch. Der Bildungsurlaub muss allerdings fristgerecht beantragt werden, das heißt in der Regel mindestens sechs Wochen im Voraus. Der Arbeitgeber hat zudem das Recht, den Zeitraum zu verschieben, wenn es dafür betriebliche Gründe gibt oder wenn die Auszeit mit den Urlaubswünschen anderer Kollegen kollidiert, die Vorrang gaben. Grundsätzlich ist es also keine gute Idee, Bildungsurlaub mitten in den Sommerferien zu beantragen, wenn man viele Kollegen mit schulpflichtigen Kindern hat. Und auch in der Hauptsaison oder in der heißen Phase eines wichtigen, großen Projekts darf der Chef sagen: "Gerne, aber nicht jetzt!"
Laras Tipps, damit der Chef zustimmt
Um keine Abfuhr zu riskieren, solltest Du den Antrag auf Bildungsurlaub rechtzeitig stellen. In den meisten Bundesländern ist eine Frist von mindestens sechs Wochen Pflicht. Darüber hinaus empfiehlt es sich, Deinen Wunsch frühzeitig anzusprechen und gemeinsam mit der Führungskraft den bestmöglichen Zeitraum festzulegen. Auch wenn das Zertifikat den beruflichen Mehrwert Deines Wunschseminars offiziell bestätigt, solltest Du in einem persönlichen Gespräch erklären, was Du Dir vom Bildungsurlaub versprichst und was Dein Arbeitgeber davon hat. Versetze Dich in Deine Führungskraft und versuche mögliche Bedenken zu entkräften. "Für Bildung muss man sich nicht rechtfertigen", sagt Lara – "auch nicht, wenn sie Spaß macht und besonders nicht, wenn sie Deine Gesundheit schützt."
Quellen: Xing.com, Bildungsurlauber.de