So dürften Boni für das laufende Jahr nicht einfach einseitig gekappt werden, sondern erst für das nächste Jahr. Boni, die an individuelle Leistungen geknüpft sind, müssten trotz eventueller Unternehmensverluste gezahlt werden, wenn der Arbeitnehmer seinen Part erfüllt habe. Urlaubs- und Weihnachtsgeld dürfen nur entfallen, wenn sie im Arbeitsvertrag ausdrücklich als freiwillig deklariert sind. Dienstwagen, die auch privat gefahren werden, können nur eingezogen werden, wenn der Vertrag eine Widerrufsklausel enthält, denn an sich gilt die Privatnutzung als Teil der Vergütung.
Quelle: Wirtschaftswoche