"Dann müssten sie die Verbraucherrechte in 27 Ländern beherrschen und sich der Gefahr aussetzen, zum Beispiel in Polen oder Malta verklagt zu werden", zitiert die Financial Times Deutschland den Rechtsexperten des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK) Christian Groß. Der Vorschlag des federführenden Binnenmarktausschusses des EU-Parlaments im Rahmen der Verhandlungen zur Verbrauchervertragsrichtlinie dürfte vor allem kleineren Händlern Probleme bescheren, die sie - sollten Europäischer Rat und EU-Kommission dem Vorhaben tatsächlich zustimmen - gar nicht lösen könnten, urteilt DIHK-Jurist Groß. Wer nach Rumänien liefere, müsse dort zum Beispiel einen Kundendienst vorhalten. Neben dem Sprachproblem müssten auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) so ausgestaltet sein, dass sie allen Ländern entsprächen. Ist das nicht der Fall, würden rechtliche Abmahnungen drohen. DIHK und Bundesjustizministerium setzen sich zurzeit für eine Änderung des EU-Entwurfs ein. (4. April 2011)
Quelle: Financial Times Deutschland