Keine Idee für den Werbeslogan? Keine Zeit eine lange Mail zu texten oder die Zusammenfassung für den Chef zu schreiben? ChatGPT kann helfen. Nur wenige Monate nach der Veröffentlichung nutzen Millionen von Menschen die kostenlose Sprach-KI auch beruflich: Fast jede:r Vierte hat hierzulande ChatGPT bereits für berufliche oder private Zwecke genutzt, ergab im Mai eine repräsentative Forsa-Umfrage im Auftrag des TÜV-Verbands.
Aber ist es überhaupt erlaubt, meine Arbeit vom KI-Bot machen zu lassen? Wo liegen die rechtlichen Grenzen und Gefahren? Die Deutsche Handwerkszeitung hat dazu einen Experten gefragt. Nils Wigger von der Arbeitsrechtskanzlei Wittig Ünalp beantwortet online wichtige Fragen rund um den Einsatz von ChatGPT im Unternehmen:
Ist es grundsätzlich erlaubt, wenn die KI meine Arbeit macht?
Ja, sagt Nils Wigger: Zwar sei die Arbeitsleistung laut § 613 BGB persönlich geschuldet und dürfe nicht einfach einem Dritten übertragen werden. Nach heutiger Ansicht sei die KI aber kein Dritter, sondern lediglich ein Arbeitsmittel. Grundsätzlich dürfe man also seine Aufgaben von ChatGPT erledigen lassen, schreibt Nils Wigger in seinem Beitrag über die Umfrage.
Was, wenn der Bot Blech redet?
Auch wenn ChatGPT ständig dazulernt, sind die vom Chatbot generierten Texte nicht unbedingt einwandfrei. Übernehmen Arbeitnehmer falsche oder problematische Inhalte, müssen sie sich das als eigenen Fehler ankreiden lassen und können die Schuld nicht auf ChatGPT schieben. Deshalb KI-basierte Texte immer kritisch hinterfragen und auf ihre Richtigkeit prüfen, rät der Jurist.
Muss ich meinen Chef über den Einsatz von ChatGPT informieren?
Das ist auf jeden Fall ratsam. Wurde eine Aufgabe ausschließlich mit dem Chatbot erledigt, müsse der Arbeitgeber das auf jeden Fall wissen, sagt Wigger.
Was ist beim Datenschutz zu beachten?
Eine ganze Menge: "Sämtliche Daten werden von OpenAI sowie unbenannten Service-Providern gespeichert" zitiert die DHZ den Rechtsexperten. Diese Server stehen zudem in den USA: "Gegen die Verarbeitung von personenbezogenen Daten bestehen daher erhebliche Bedenken", so der Fachanwalt für Arbeitsrecht. Auch vertrauliche Zahlen, Unternehmensdaten oder Geschäftsgeheimnisse sollte man auf keinen Fall eingeben, da die Software sich diese Eingaben möglicherweise zu Trainingszwecken merkt und für künftige Antworten nutzt.
Darf mein Chef mir verbieten, ChatGPT beruflich zu nutzen?
Ja: "Im Rahmen ihres Weisungsrechts können Arbeitgeber ChatGPT im Betrieb einführen oder aber verbieten", stellt Nils Wiggert in dem Artikel klar. Wer dagegen verstoße, müsse schlimmstenfalls mit einer Abmahnung oder gar Kündigung rechnen.
Dürfen Arbeitgeber den Chatbot im Bewerbungsprozess einsetzen?
Ja, allerdings müssten sie sicherstellen, dass die letzte Entscheidung immer bei einer natürlichen Person liege, erklärt Nils Wiggert.
Quellen: Deutsche Handwerkszeitung