as entschied das Arbeitsgericht Essen (Az. 2 Ca 3550/12). Laut den Richtern sei niemand verpflichtet, nur Gutes über seinen Vorgesetzen und sein Unternehmen zu denken – und zu reden. Aber Achtung: Während face-to-face-Ablästern mit diesem Urteil okay ist, gelten fürs Meckern via Facebook & Co andere Regeln. Einige Gerichte hatten zuletzt dafür schon Abmahnungen und Kündigungen fürs rechtens erklärt. Grund: Soziale Medien sind bei weitem nicht so privat wie ein persönliches Gespräch.
Quelle: Heise online