Das Kopftuch killt nicht die Beamtenstelle

Strenggläubige Musliminnen, die in den Schuldienst wollen, müssen damit leben, wenn ihnen verboten wird, im Unterricht ein Kopftuch zu tragen. Das wurde vor einiger Zeit gerichtlich festgezurrt.

Ganz anders sieht es aber bei einer Beamtenstelle im allgemeinen Verwaltungsdienst aus. Das entschied jetzt das Verwaltungsgericht Düsseldorf /26 K 5907/12). Dort herrscht kein Kopftuchverbot. Bewerberinnen können sich hier auf die per Grundgesetz festgelegte Religionsfreiheit und das Diskriminierungsverbot berufen – und das Kopftuch anbehalten. Eine Bewerbung oder Beförderung darf nicht allein deshalb abgelehnt werden, weil die Kandidatin auf das Kopftuch besteht.

Quelle: Der Arbeits-Rechts-Berater

http://www.aus-portal.de/34291.htm