Das gilt auch, wenn die Anzeige selbst in Englisch verfasst ist. Geforderte Frendsprachenkenntnisse kann man so ohnehin nicht belegen und Eindruck schindet man damit auch nicht, sondern macht mehr Arbeit. (8. März 2010)
Quelle: VDI Nachrichten
Das gilt auch, wenn die Anzeige selbst in Englisch verfasst ist. Geforderte Frendsprachenkenntnisse kann man so ohnehin nicht belegen und Eindruck schindet man damit auch nicht, sondern macht mehr Arbeit. (8. März 2010)
Quelle: VDI Nachrichten