4. Juli 2008 - Die Möglichkeit, sich in Deutschland als Steuerberater durch eine simple Eignungsprüfung bestellen zu lassen, gilt nicht für deutsche Hochschulabsolventen, sondern nur für EU-Bürger aus anderen Ländern.
Das entschied jetzt der Bundesfinanzhof. So können zwar Steuerberater, die im EU-Ausland in diesem Beruf arbeiten, auch hierzulande antreten, sofern sie besagte Eignungsprüfung ablegen. Arbeitet aber ein deutscher Hochschulabsolvent im Ausland als Steuerberater, muss er sich dennoch der knüppelharten Steuerberaterprüfung unterziehen, um hierzulande loslegen zu dürfen. In dem verhandelten Fall hatte ein hier ausgebildeter Diplom-Betriebswirt die deutsche Prüfung dreimal versemmelt und anschließend in Belgien den Titel Conseil Fiscal erlangt. Trotzdem verwehrte ihm der BFH die Zulassung in Deutschland per Eignungsprüfung.
BFH VII R 13/07