Dialekt geht auch

Will sich ein Arbeitnehmer nach einem Job in der Schweiz wieder in Deutschland bewerben, kommt er gut mit einem Schweizer Zeugnis aus und muss von seiner Ex-Firma keines im bundesdeutschen „Wording“ anfordern.

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Das stellt der Karriereberater der VDI Nachrichten fest. In deutschen Personalabteilungen sei bekannt, dass Schweizer Zeugnisse schon mal ein bisschen anders klingen.

Quelle:  VDI Nachrichten