Denn, so stellt ein Beitrag auf Karrierespiegel fest, wer sich vom Dienst abmeldet, ohne tatsächlich krank zu sein, begeht einen Vertragsbruch, nämlich den seines Arbeitsvertrages. Der Arbeitgeber könnte eine außerordentliche Kündigung aussprechen.
Allerdings: Das Unternehmen müsste die fingierte Krankmeldung erst einmal nachweisen. Indem es den vermeintlich Grippekranken zum Beispiel quietsch-fiedel im Schwimmbad erwischt. Der wäre dann aber wirklich selbst schuld. Eine ziemlich unangreifbare Beweiskraft hat dagegen ein ärztliches Attest, schreibt der Karrierespiegel. Dagegen kommt ein Arbeitgeber kaum an. Der Pseudokranke läuft mit einem Attest kaum Gefahr, ertappt und gekündigt zu werden.
Sich nicht erwischen lassen sollten auch die Anstifter des kollektiven Krankmeldens bei Air Berlin: Denn sie müssten dem Unternehmen Schadensersatz für die Folgen des wilden Streiks zum Beispiel die Flugausfälle und Passagierentschädigungen leisten.
Quelle: Karrierespiegel