Dienstunfall beim Firmenturnier

Mitarbeiter, die für ihr Unternehmen sportlich unterwegs sind - Fußballturnier, Abteilungsmarathon und Wettrudern lassen grüßen - und sich dabei verletzen, können das Malheur als Dienstunfall geltend machen.

Das urteilte jetzt das Verwaltungsgericht Trier (Az.: 1 K 283/11 TR). Die Anerkennung ist für solche Fälle wichtig, wenn nach dem Unfall Langzeitschäden bleiben oder eine langwierige Behandlung nötig wird. Im schlimmsten Fall kann jemand seinen Beruf nicht mehr ordentlich ausüben und erleidet Einkommensausfälle. Dann hat sich die Firma finanziell zu kümmern. (5. September 2011)

Quelle: Süddeutsche Zeitung

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