Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Trier sei eine solche Konstellation kein gebührenfreies Fortsetzungsstudium wie etwa ein Master, sondern eine weitere - gebührenpflichtige - berufsqualifizierende Ausbildung.
Quelle: AssCompact
Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Trier sei eine solche Konstellation kein gebührenfreies Fortsetzungsstudium wie etwa ein Master, sondern eine weitere - gebührenpflichtige - berufsqualifizierende Ausbildung.
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