Doppelter Haushalt: Möbel voll von der Steuer absetzbar

Soviel war bisher schon sicher: Wer sich jobgedingt einen zweiten Wohnsitz einrichten muss, kann Kühlschrank und Herd absetzen. Jetzt entscheidet der Bundesfinanzhof (BFH), dass auch sämtliche Einrichtungsgegenstände darunter fallen.

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Mit dem Urteil (Az. VI R 18/17) gab der BFH einem Steuerzahler Recht.
In dem verhandelten Fall, so schreibt der Infodienst Recht und Steuern der Landesbausparkasse (LBS), ging es um einen Mann, der sich wegen seines Berufs eine Zweitwohnung fern der Familie einrichten musste. Die monatlichen Kosten für Miete, Strom, Telefon etc. gab er in voller Höhe als Werbungskosten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung in seiner Steuererklärung an. So weit, so gut.

Auch normale Möbel gehören zum abziehbaren Aufwand
Die Ausgaben fürs Mobiliar und den Hausrat wollte sein Finanzamt aber nur begrenzt in Höhe von 1.000 Euro pro Monat steuermindernd gelten lassen. Das Amt meinte, diese Kosten gehörten zu den „Aufwendungen für die Nutzung einer Wohnung“, und dieser Posten ist auf 1.000 Euro monatlich begrenzt. Damit fällt die Steuerentlastung deutlich geringer aus.

Nichts da, sagten die höchsten Richter und stellten klar, dass Mobiliar und Hausrat „sonstige Mehraufwendungen einer doppelten Haushaltsführung“ sind und damit komplett und unbegrenzt angesetzt werden können.

Jobguide-Meinung: Dieses Urteil dürfte gleichermaßen für Berufstätige wie auch für Azubis und Studierende im Zweitstudium gelten. Letztere können die Ausgaben für ihr Studium komplett als Werbungskosten ansetzen. Sollten sie fern vom Heimatort – ihrem Lebensmittelpunkt – studieren und deshalb einen Zweitwohnsitz in der Unistadt unterhalten, greift auch bei ihnen die doppelte Haushaltsführung. Zu den steuerfreundlichen Werbungskosten zählen dann neben Miete und Strom eben durch das Urteil auch Bett, Tisch, Stühle etc.

In dem verhandelten Fall ging es um eine „ganz normale“ Wohnungseinrichtung, nichts Abgedrehtes. Sollte aber jemand auf die Idee kommen, teure Designermöbel oder einen Whirlpool für die Zweitwohnung anzuschaffen, könnte sich das Finanzamt möglicherweise wieder sperren.

 

Quelle: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen