Das entschied jetzt das Bundessozialgericht (B 10 EG 3/14 R). Danach erhalten junge Väter, die die beiden im Elterngeldgesetz vorgesehenen Vätermonate nicht wirklich pausieren, sondern mit Resturlaub „finanzieren“, kein Elterngeld. Nur eine echte Pause ohne Gehalt zählt. In dem verhandelten Fall hatte ein Mann für „seine“ beiden Vätermonate Resturlaub benutzt. Für den erhielt er natürlich weiter sein Gehalt – und wollte zusätzlich von der Elterngeldstelle Elterngeld kassieren. Das geht nicht, urteilten die Richter und verwiesen auf die Idee hinter dem Elterngeld: Das sollen nur die Eltern bekommen, die durch die Babymonate tatsächlich Einkommenseinbußen haben.
Außerdem strichen die Sozialrichter dem Mann auch die vorinstanzlich zuerkannten 300 Euro Mindestelterngeld, die es für Erziehende gibt, die kein Elterngeld erhalten. Begründung: Urlaub sei Urlaub und Elternzeit sei Elternzeit. Auch eine Bescheinigung des Arbeitgebers über „Elternzeit“ half da nicht. (Quelle: Finanztest)