Eine mündliche Meldung reicht da nicht (BGH X ZR 72/10). Die Mitteilung sollte auch klar als Erfindungsanmeldung benannt und nicht in irgendeinem Bericht als Beiwerk versteckt sein. Binnen vier Monaten kann das Unternehmen die Erfindung dann patentieren lassen (=Honorar für den Angestellten) oder für den Mitarbeiter zur eigenen Patentierung freigeben. (8. Juli 2011) Quelle: Lexetius