In dem verhandelten Fall hatte ein Steuerberater achteinhalb Jahre weitgehend hauptberuflich an der Essener FOM Rechnungswesen und Steuerrecht unterrichtet. Am Ende seiner Lehrzeit wollte er gerne den für die Karriere nicht uninteressanten Professorentitel behalten. Seine Hochschule wollte ihm das auch gestatten, das NRW-Wissenschaftministerium winkte dagegen ab. Man traf sich vor Gericht. Die Richter entschieden, dass der Dozent nicht lange und nicht hauptberuflich genug an der Hochschule tätig war. Der Hintergrund, so erläutert ein Beitrag in Der Westen: Anders als an staatlichen Universitäten, an denen die Professur aufwendig durch eine Habilitation erarbeitet wird und einem dann ein Leben lang „gehört“, ist der Prof-Titel an FHs kein regulärer Titel, sondern eine Berufsbezeichnung. Und jedes Bundesland kann vorgeben, unter welchen Umständen Dozenten diesen Zusatz behalten dürfen. In NRW sind dies zehn Jahre Vollzeittätigkeit in der Lehre, Baden-Württemberg beispielsweise verlangt nur sechs Jahre. Wem es also beim Job an der Hochschule im Sinne von Laufbahn-Tuning hauptsächlich auf den Titel ankommt, sollte im Vorfeld recherchieren, wie lange er den Job machen muss, um den Prof dauerhaft führen zu dürfen.
Quelle: Der Westen