Feiertage & Gehalt

Wenn sich, wie im Mai, ein Feiertag an den anderen reiht, erhalten die meisten Arbeitnehmer auch für diese arbeitsfreien Tage ihr Gehalt weitergezahlt. Das gilt aber nicht immer, stellt Haufe fest.

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Geld gibt es zum Beispiel nur, wenn man an diesem Tag regulär gearbeitet hätte. Ein mögliches Streitthema also für Sonntagsarbeiter und Teilzeitkräfte.  Wer an wechselnden Orten eingesetzt ist, für den gilt zum Beispiel bei nichtbundeseinheitlichen Feiertagen jeweils die Regelung am aktuellen Arbeitsort.

Quelle: Haufe