Geld gibt es zum Beispiel nur, wenn man an diesem Tag regulär gearbeitet hätte. Ein mögliches Streitthema also für Sonntagsarbeiter und Teilzeitkräfte. Wer an wechselnden Orten eingesetzt ist, für den gilt zum Beispiel bei nichtbundeseinheitlichen Feiertagen jeweils die Regelung am aktuellen Arbeitsort.
Quelle: Haufe