Finanzspritzen für Weiterbildung aufgestockt

Ein Großteil der deutschen Bundesländer bietet weiterbildungswilligen Arbeitnehmern Förderprogramme, mit der sie Teile ihrer beruflichen Weiterbildung finanzieren können.

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Vier Länder haben diese Finanzspritzen kürzlich aufgestockt: In Brandenburg wurde die bisherige Höchstgrenze von 500 Euro aufgehoben, das Land finanziert nun auch mehrjährige Fortbildungen mit bis zu 70 Prozent der Kosten einmal jährlich. Aber: Die Kurse müssen mindestens 715 Euro kosten und bis März 2015 beendet sein. Bremens Weiterbildungsscheck ist komplett neu. Er sponsert 50 Prozent einer Weiterbildung, maximal 500 Euro. Rheinland Pfalz‘ QualiScheck über maximal 500 Euro geht künftig an Arbeitnehmer aller Altersklassen sowie an Minijobber, Kleinunternehmer und Freiberufler mit bis zu fünf Jahren Selbstständigkeit. Sachsens Arbeitslose, die kein ALG I oder II bekommen, werden künftig trotzdem gefördert und können einen Zuschuss von 80 Prozent zur beruflichen Weiterbildung erhalten.

(August 2012) Quelle: Stiftung Warentest

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