Das ergibt sich aus einem aktuellen Fall, den die Richter des Landesarbeitsgerichts Nürnberg zu entscheiden hatten (Az. 7 Sa 394/14). Ein Arbeitnehmer, der oft beruflich unterwegs war, hatte von seiner Firma eine Kreditkarte erhalten, um seine Geschäftsreisen zu bezahlen. Der Mitarbeiter nutzte die Karte allerdings auch für private Ausgaben und machte, nachdem dem Unternehmen das aufgefallen war, auch keine Anstalten, die privaten Kosten auszugleichen. Nach einigem Hickhack mündete der verfahrene Fall in einer fristlosen Kündigung und vor Gericht.
Unterm Strich entschieden die LAG-Richter: Wer eine Firmenkreditkarte heimlich privat nutzt und die Kosten nicht offensiv angibt und ausgleicht, kann fristlos und ohne vorherige Abmahnung gekündigt werden, weil er sich nicht an seine Pflicht als Arbeitnehmer gehalten hat, auf das Vermögen seines Unternehmens Rücksicht zu nehmen.
Hat ein Mitarbeiter seine Firmenkreditkarte trotz Verbots dennoch privat genutzt – sowas kann auf Dienstreisen im Eifer des Gefechts ja immer mal vorkommen –, tut gut daran, das in seiner Reisekostenabrechnung offen anzuzeigen und das Geld schleunigst zurückzuzahlen. Dann könnte ihn der Arbeitgeber im schlimmsten Fall wegen Fehlverhaltens zwar immer noch abmahnen – zumindest, wenn es sich um größere Summen dreht –, eine Kündigung wäre aber nicht drin.
Quelle:openJur
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