Freiberufler können Haftung leichter begrenzen

Wer sich als Anwalt, Patentanwalt, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer gemeinsam mit anderen Berufskollegen selbstständig macht, soll sich künftig besser davor schützen können, im Schadensfall persönlich mit seinem Vermögen zu haften, ohne in eine GmbH oder Aktiengesellschaft ausweichen zu müssen.

Dafür will der Gesetzgeber die neue Rechtsform der Partnergesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB) einführen, schreibt das Handelsblatt.

Freiberufler wie Anwälte, Patentanwälte oder Steuerberater, die ihr persönliches Haftungsrisiko durch die Wahl der richtigen Rechtsform nicht beschränken, laufen Gefahr, Haus und Hof zu verlieren. Welches Risiko eine fehlerhafte Beratung in sich birgt, muss derzeit die Wirtschaftskanzlei Gleiss Lutz erfahren. Sie beriet Ex-Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) beim Einstieg des Landes Baden-Württemberg beim Energieversorger EnBW. Weil der Fünf-Milliarden-Euro-Deal sich mittlerweile als verfassungswidrig herausgestellt hat, lässt derzeit die grün-rote Landesregierung prüfen, welche zivilrechtlichen Haftungssprüche sie gegen Gleiss Lutz geltend machen kann.

Um ihr Haftungsrisiko zu begrenzen, entschieden sich in der jüngeren Vergangenheit immer mehr Großkanzleien weg von der herkömmlichen deutschen Partnergesellschaft (PartG) hin zur britischen Limited Liability Partnership (LLP) umzufirmieren. Mit der "Partnergesellschaft mit beschränkter Berufshaftung" soll es künftig eine deutsche Alternative zur britischen Rechtsform geben, so wie schon die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) eine Reaktion auf den Zulauf zur britischen Limited war. "Die Mandanten werden mit einer Haftpflichtversicherung geschützt, wenn die Haftung für berufliche Fehler auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt wird", so Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger.

Vorgesehen ist, neben der klassischen Partnerschaftsgesellschaft (PartG) mit Haftungskonzentration auf den Handelnden eine Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB) zu schaffen, wenn im Gegenzug eine entsprechende Versicherung besteht. Derzeit ist bei Anwälten eine Mindestversicherungssumme von 2,5 Millionen Euro vorgesehen.

(März 2012) Quelle: Handelsblatt, Beck

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