Die Folgen der Globalisierung und Digitalisierung bringen freiberufliche Berater und Wirtschaftsprüfer immer mehr in die Bredouille: Sie können wegen der gewachsenen Komplexität oft nicht einmal mehr kleine und mittlere Unternehmen ohne effizientes Backoffice betreuen und müssen sich daher mit anderen Dienstleistern zusammenschließen. Dabei stoßen sie jedoch schnell an die Grenzen ihrer Freiberuflichkeit. Denn Freiberufler sind Selbstständige, die eine persönliche, eigenverantwortliche Dienstleistung erbringen. Größere Fusionen erfolgen wegen der Haftung und notwendigen Organisationsstrukturen ohnehin schon häufig in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft, was Freiberufler, wenn sie dort einsteigen würden, ihre Gewerbesteuerfreiheit kostete. Hinzu kommt: In der Personengesellschaft können sie nur Berufsträger als Partner aufnehmen. Unternehmensberater, die in allen Freiberufler-Sozietäten an Bedeutung gewinnen und für die Nachwuchsgewinnung wichtig sind, sind in solchen Personengesellschaften nur Partner zweiter Klasse. Die FAZ kommt daher zu dem Schluss, dass „in einer Zeit, in der juristische und wirtschaftswissenschaftliche Freiberufler immer stärker gezwungen sind, sich Strukturen von Industrieunternehmen zu geben“, die rechtlichen Regeln nicht mehr passen.
Quelle: FAZ, 23. Dezember 2014, Printausgabe,