Mehr als fünf Jahre hatte eine junge Frau bei einem Versicherungs- und Finanzvermittler offiziell als Praktikantin geschuftet. In Vollzeit, inklusive unbezahlter Überstunden für 300 Euro monatlich. Im Schnitt kam so ein Stundenlohn von 1,75 Euro zusammen, schreibt Spiegel Online. Statt des versprochenen Theorieunterrichts standen oft Gartenarbeiten auf dem Programm.
So geht's nicht, gaben die Münchner Richter nun der Klage der Frau statt (LAG München, Az. 3 Sa 23/16) und verdonnerten den Arbeitgeber dazu, 50.000 Euro Gehalt, Steuern und Sozialversicherungsbeiträge nachzuzahlen. Die Richter kassierten den Arbeitsvertrag als sittenwidrig ein und setzten für die Berechnung des ausstehenden Gehalts den Mindestlohn von 8,50 Euro an, der auch für Praktikanten gilt.
Quelle: Spiegel Online