Dort wollte ein Anrufer wissen, wie er seinen Gehaltswunsch bemisst. Der Karriereberater empfahl als grobe Richtschnur erst einmal das aktuelle Gehalt, sofern die neue Stelle ähnlich gestrickt ist wie die alte. Natürlich kann man für die Verhandlung noch ein Schüppchen drauflegen, damit man sich ein bisschen runterhandeln lassen kann. Mehr als 15 Prozent sollten es aber nicht sein. Sonst kegelt man sich wegen übertriebener Forderungen gleich aus dem Rennen. Und wer sich im Vorstellungsgespräch um mehr als zehn Prozent runterhandeln lassen muss, macht sich unglaubwürdig.
Beinhaltet die neue Stelle den Schritt in die nächsthöhere Fach- oder Führungsposition, kann der Bewerber guten Gewissens bis zu 20 Prozent aufs aktuelle Gehalt aufschlagen.
Quelle:VDI Nachrichten
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