Gehaltswunsch: Hilfe, was schreib ich nur?

„Bitte richten Sie Ihre Bewerbung unter Angabe Ihres Gehaltswunsches an…“ – Solche Formulierungen in Stellenanzeigen sind nicht unüblich. Bei vielen Bewerbern bricht dann gleich der kalte Schweiß aus.

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Wie formuliert man seinen Gehaltswunsch in der Bewerbung richtig? Und überhaupt: Von welchem Gehalt ist denn hier überhaupt die Rede? Ein dpa-Beitrag auf Xing klärt auf.

Frage nach gewünschtem Gehalt besser beantworten
Der zitierte Experte eines Bochumer Bewerbungsservices stellt zunächst mal klar: Kneifen gilt nicht. Wer den ausdrücklich gewünschten Gehaltswunsch in der Bewerbung auslässt, riskiert, aussortiert zu werden. Ihn freiwillig reinschreiben sollte nur, wer unterhalb dieser bestimmten Summe nicht antreten würde.

Gute Recherche im Rahmen der Bewerbung wichtig

Wer also einen Gehaltswunsch äußern will oder muss, gibt, so der Beitrag, immer das Bruttojahresgehalt an. Und besser als eine Zahl statt als Spanne, weil der potenzielle Arbeitgeber ohnehin dann auf die Untergrenze schielt. Beim Bemessen der Summe sollte man recherchieren, was für Position, Branche und Unternehmen angemessen ist und einen Verhandlungsspielraum von fünf bis zehn Prozent aufschlagen, um Luft zu haben, wenn das Unternehmen einen runterhandeln will.

Formuliert ist das Ganze dann schnell und schnörkellos: „Meine Gehaltsvorstellung beläuft sich auf ein verhandelbares Bruttojahresgehalt von…“ rät der Experte.

 

Quelle: Xing