In dem verhandelten Fall aus dem Arbeitsrecht hatte sich ein Mitarbeiter eine fristlose Kündigung eingehandelt, weil er ein Personalgespräch, das er mit seinem Vorgesetzten und dem Betriebsrat führte, heimlich mit dem Smartphone aufgezeichnet hat. Als das nach einigen Wochen raus kam, kündigte ihm sein Arbeitgeber. Die Richter des Hessischen Landesarbeitsgerichts (6 Sa 137/17) gaben dem Unternehmen Recht. Wer heimlich am Arbeitsplatz Mitarbeitergespräche mitschneidet, verstößt gegen das Persönlichkeitsrecht der teilnehmenden Personen. Das gibt vor, dass jeder selbst bestimmen darf, wem Gesagtes zugänglich sein soll. Das Argument des Mitarbeiters, das Handy habe die ganze Zeit offen auf dem Tisch gelegen und er habe nicht gewusst, dass eine Ton-Aufnahme verboten ist, ließen die Richter nicht gelten. So eine Heimlichkeit sei nicht zu rechtfertigen.
Dass die Kündigung fristlos und außerordentlich ausgesprochen wurde, geht nach Auffassung der Richter auch in Ordnung, weil das Vertrauensverhältnis schon durch andere Entgleisungen des Arbeitnehmers schwer angeknackst war.
Quelle:Landesarbeitsgericht Hessen