Gleicher Urlaub

Für jüngere Arbeitnehmer lohnt jetzt in Sachen Urlaub der Blick in den Tarifvertrag.

Sieht der vor, dass mit steigendem Alter die Zahl der freien Tage wächst, können Jüngere nun versuchen, beim Arbeitgeber den für die Älteren gültigen Höchsturlaub durchzudrücken (LAG Düsseldorf Az. 8 Sa 1274/10). Danach ist eine Staffelung der Ansprüche nach dem Alter diskriminierend, solange es kein legitimes Ziel gibt, das mit der Ungleichbehandlung verfolgt wird. (1. Februar 2011)

Quelle: Juris

Antidiskriminierung