Sieht der vor, dass mit steigendem Alter die Zahl der freien Tage wächst, können Jüngere nun versuchen, beim Arbeitgeber den für die Älteren gültigen Höchsturlaub durchzudrücken (LAG Düsseldorf Az. 8 Sa 1274/10). Danach ist eine Staffelung der Ansprüche nach dem Alter diskriminierend, solange es kein legitimes Ziel gibt, das mit der Ungleichbehandlung verfolgt wird. (1. Februar 2011)
Quelle: Juris