Im ewigen Streit um die doppelte Haushaltsführung und die steuerliche Absetzbarkeit der Kosten hat der klargestellt, dass ein eigener Hausstand auch dann vorliegen kann, wenn dem Betreffenden dafür keine Kosten entstehen. Das ist oft bei Studenten der Fall, die übers Wochenende im Elternhaus mitverpflegt werden. Hier müsse der Einzelfall entscheiden, ein pauschales "Nein!" durchs Finanzamt ist nicht drin. (7. September 2010)
Quelle: Bundesfinanzhof