Jetzt wird die Förderung deutlich gekürzt: Aus der Pflichtleistung wird eine Ermessensleistung, die Arbeitsagentur urteilt dabei über die Erfolgsaussichten der Geschäftsidee - und wird die Förderung aus Spargründen wohl fleißig ablehnen. Statt für neun Monate gibt es nur noch für sechs Monate Geld, der 300-Euro-Krankenkassenzuschuss wird nur noch sechs statt 15 Monate gewährt. Die Kürzungen werden schon ziemlich bald wirksam: Wer nach dem 31. Oktober den Gründungszuschuss beantragt, fällt schon unter die neuen Regeln. (6. Juni 2011)
Quelle: Focus Online, Unternehmer.de