Für Anwälte, Wirtschaftsprüfer und Unternehmensberater sind Restrukturierungen ein Milliardengeschäft. Doch nicht immer gelingt der Umbau – und das Unternehmen rutscht doch noch in die Pleite. Die üppigen Honorare der Berater sind nun ins Visier der Insolvenzberater geraten: Sie fordern nicht selten gezahlte Gelder zurück. Jüngstes Opfer dieser Rückforderungsfreude, schreibt die FAZ, sei die Wirtschaftskanzlei Hengeler Mueller, deren Restrukturierungsteam zwischen September 2011 und April 2012 dem Solarunternehmen Q-Cells auf die Beine helfen wollte.
Q-Cells aber rutschte in die Pleite und Insolvenzverwalter Henning Schorisch wirft der Kanzlei jetzt vor, die Sanierung vorangetrieben zu haben, als schon längst klar war, dass es keine Rettung geben würde. Üblich in der Branche ist, dass sich Berater und Verwalter im Stillen einigen, was bei Q-Cells offensichtlich nicht gelang. Angeblich gehe es um einen hohen einstelligen Millionenbetrag.
Dabei ist in der Beraterbranche bekannt, dass Sanierungen ein vermintes Gelände sind. Zu schnell steht der Vorwurf der Insolvenzverschleppung im Raum, ein Verdacht, den die Staatsanwaltschaft stets überprüft – und ob die Berater dabei geholfen haben. Zwei Probleme machen den Beratern zu schaffen. Im Gegensatz zu Lieferanten sind Dienstleister ein nahe liegendes Ziel der Insolvenzverwalter. Während Lieferanten ihre Ware zurückverlangen können, wird das bei der Erbringung von geistigen Leistungen schwierig. Außerdem darf der Zeitraum zwischen Arbeitsabschluss und Rechnungstellung nicht zu lang sein. Für Bargeschäfte gibt der Bundesgerichtshof gerade mal eine Frist von einer Woche vor, die vom Insolvenzverwalter nicht angefochten werden kann.
Dass Rückforderungen schnell teuer werden können, bewies der Fall Märklin. Investor Kingsbridge war dort eingestiegen, nachdem die Beratungsgesellschaft Alix Partners 2006 die Bücher geprüft und eine Due Diligence durchgeführt hatte. 2009 ging Märklin Pleite und Kingsbridge forderte seinen Einsatz von 30 Millionen Euro zurück. Das Münchner Schiedsgericht sprach dem Investor 14 Millionen zu, worauf Alix den Schiedsspruch aufheben lassen wollte. Beide Seiten einigten sich schließlich außergerichtlich.
Quelle: FAZ, 19. September 2013