Denn Urlaub ist laut Gesetz zur Erholung da. Es gibt aber Ausnahmen: Ist der Nebenjob so ganz anders als der Hauptjob – Bürohengst hilft bei der Weinlese –, zählt die Abwechslung als Erholung.
Quelle: dpa
Denn Urlaub ist laut Gesetz zur Erholung da. Es gibt aber Ausnahmen: Ist der Nebenjob so ganz anders als der Hauptjob – Bürohengst hilft bei der Weinlese –, zählt die Abwechslung als Erholung.
Quelle: dpa