Nachdem schon das Sommersemester 2020 nicht für die Berechnung des Freischusses herangezogen werde, fällt nun auch das Wintersemester aus der Zählung raus. Damit haben Jurastudenten an hessischen Universitäten mehr Zeit für ihren Extraversuch beim Ersten Staatsexamen.
Mehr Zeit für den Extraversuch
Ursprünglich soll der Freischuss Jura-Studenten belohnen, die ihr Studium besonders schnell absolvieren wollen und sich ohne negative Folgen frühzeitig am Staatsexamen versuchen. Durch die schlechteren Studienbedingungen während der Pandemie fühlten sich viele Studenten dem Extraversuch aber nicht gewachsen. Die Entscheidung, für das zweite Semester in Folge die Freischuss-Uhr nicht ticken zu lassen, soll bei vielen Studenten den Druck aus dem Kessel nehmen. So haben sie ein zusätzliches Semester Zeit, ihren Extraversuch abzulegen.
Quelle: Justizminsterium Hessen