Karten vom Chef nur für den Job

Wer von seiner Firma eine Tank- oder Kreditkarte erhält, darf sie nur für dienstliche Ausgaben einsetzen. Das urteilte das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein (Az. 2 Sa 526/10).

Ist auch eine private Nutzung mit dem Chef vereinbart, sollte man sich die unbedingt schriftlich geben lassen. Der Mitarbeiter ist nämlich in der Beweispflicht. (9. Mai 2011)

Quelle: Heise

Beweispflicht