Das urteilte jetzt das Finanzgericht München. Die Begründung: Gemäß früherer Rechtsprechung muss ein Fahrtenbuch fortlaufend, lückenlos, zeitnah und in geschlossener Form geführt werden. Und da eine Excel-Eintragung jederzeit abgeändert werden könne, ohne dass es nachvollziehbar sei, scheide eine solche moderne Lösung eben aus, entschieden die Richter. In früheren Urteilen wurde auch schon eine Zettelwirtschaft, die man dann im Nachhinein gesammelt in ein Buch einträgt, für tabu erklärt. Finanzgericht München, 14 K 166/07