Wer also zum Beispiel wegen eines WM-Spiels unerlaubt früher verduftet oder nach durchzechter Nacht zu spät oder alkoholisiert am Arbeitsplatz auftaucht, muss mit einem Rüffel oder sogar mit einer Abmahnung rechnen. Das ist rechtlich erlaubt. Ein Arbeitgeber ist zwar immer gehalten, auf die Verhältnismäßigkeit zu achten und nicht mit Kanonen auf Spatzen zu schießen. Gibt es allerdings während der WM gar kein anderes Thema mehr im Büro und bleibt durch die dauernden „Fußballgespräche“ Arbeit liegen, wäre sogar eine Abmahnung drin. Die meisten Arbeitgeber zeigen sich zu WM-Zeiten zwar großzügig, aber ohne vorherige Absprache sollte man trotzdem nicht über die Stränge schlagen. Und insbesondere wer im Job schon angezählt ist, sollte keinen weiteren Zündstoff liefern.
Quelle: Arbeitsrechtsberater-Blog