Das befand jetzt der Bundesgerichtshof (Az. VIII ZR 307/08). Während bei Normalos die Knebelung bis vier Jahre geduldet wird, fanden die Richter schon eine Zwei-Jahres-Frist für einen Studenten zu viel. Ihr Tenor: Gerade Studierende müssten flexibel und mobil sein können, deshalb seien solche Fristen zu lang und damit unwirksam.
Quelle: Mainpost