Denn dann könnte ihm der sofortige Rausschmiss – ohne vorherige Abmahnung – blühen. Das entschied das Hessische Landesarbeitsgericht (Az 7 Sa 1060/10): Selbst wenn sich die Daten wiederherstellen ließen, das Vertrauensverhältnis sei nachhaltig zerstört.
Quelle: Der ArbeitsRechtsBerater