Es ist gar nicht mehr so selten, dass junge Erwachsene für die Pflege ihrer Eltern vom Sozialamt zur Kasse gebeten werden, stellt ein Beitrag im Haufe Recht-Portal fest. Tendenz steigend. Wenn mittellose Senioren pflegebedürftig ins Heim müssen, springt zunächst der Staat ein - und klopft dann bei den Kindern an.
In die Beurteilung, wie zahlungskräftig der Nachwuchs ist, fließen dann alle Einkommen ein. 1.400 Euro darf er behalten, plus 1.050 Euro für Nichtberufstätige Ehepartner und ein paar hundert Euro pro Kind. Fünf Prozent vom Einkommen dürfen fürs Sparen beiseite geschafft werden. Kreditraten fürs Haus kann man glücklicherweise auch gegenrechnen. Alles, was über dieses Schoneinkommen hinausgeht, wird für die Pflegekosten der Eltern eingefordert. Das Vermögen der Kinder wird aber nur angeknuspert, wenn unverhältnismäßig viel davon da ist - wobei dies ein sehr dehnbarer Begriff und ein beliebtes Streitthema vor Gericht ist.
Quelle: Haufe Recht